Scholz kauft Steuerdaten-CD aus Dubai
Dubai – ein Paradies für viele, aber neuerdings ist der Standort insbesondere für „Influencer“, also Social-Media-Promis zur Steueroase geworden. Mit einer Prämie und vor allem vielen Steuerfreiheiten werden unter anderem deutsche Internetstars nach Dubai gelockt, um dort zu leben und von dort aus zu arbeiten.
Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz hat sich jüngst von einem anonymen Informanten eine CD beschafft, welche sensible Daten zu – aus deutscher Sicht – steuerlich relevanten Vorgängen in Dubai zum Inhalt hat. Der Anschaffungswert betrug EUR 2 Mio. Der Wert dieses Datenträgers lässt auf wichtige Daten und Erkenntnisse für den deutschen Fiskus hoffen. Mit dem Ankauf folgt Scholz der Vorgehensweise des SPD-Chefs Norbert Walter-Borjans, welcher zu seiner Zeit als Finanzminister von Nordrhein-Westfalen (2010-2017) ebenfalls eine ähnliche CD zu Steuerzwecken ankaufte.
Wer ist betroffen und was soll passieren?
Überwiegend soll es um Daten gehen, welche Immobilien und Grundstücke von deutschen Staatsbürgern betreffen, die sich in Dubai befinden. Auf derartige steuerlich relevante Erhebungsdaten hat die deutsche Finanzverwaltung grundsätzlich keinen Zugriff, wenn sich diese im Ausland befinden.
Ob die Steuer-CD auch für besagte Influencer von Bedeutung sein wird, bleibt abzuwarten. Das Hauptaugenmerk scheint auf Erträgen zu liegen, die aus Immobiliengeschäften (Verkauf und Vermietung) resultieren.
Gänzlich auszuschließen ist dies jedoch nicht. Schließlich sagt Scholz der Steuerhinterziehung als Ganzes den Kampf an. So erklärt er:
„Es geht darum, mögliche Steuerstraftaten aufzudecken. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Da gibt es kein Pardon.“
Die Kontrollen seitens der Länder dürften akribisch durchgeführt werden.
Der Ausweg der Selbstanzeige
Für viele Deutsche bleibt letztendlich nur noch der Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige. Die Zeit dafür wird jedoch immer knapper, da diese Möglichkeit bereits dann ausscheidet, wenn gegen den Steuerpflichtigen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Die Steuer-CD wurde bereits an die Bundesländer übermittelt, welche den Inhalt auswerten und entsprechende Schritte einleiten. Nach Bekanntgabe über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist die Selbstanzeige ausgeschlossen.
Zu dem Thema strafbefreiende Selbstanzeige sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.