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Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz

10. April 2017

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist eine neue weltweite Regulierung, die dazu beitragen soll, die Steuertransparenz zu erhöhen. Die Schweiz wird unter dem AIA Steuerdaten von Kunden und deren Finanzkonten mit Ländern austauschen mit denen ein AIA-Abkommen besteht.

Ab dem 1. Januar 2017 setzen alle meldenden schweizerischen Finanzinstitute den AIA um. Ab 2018 wird die Schweiz Daten mit Ländern austauschen, mit denen ein AIA-Abkommen besteht (d.h. mit meldepflichtigen Staaten, z.B. Deutschland). Jedes Jahr müssen die Banken dann der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Informationen zu allen Kontoinhabern mitteilen, die ihr Steuerdomizil in einem meldepflichtigen Staat haben. Die meldepflichtigen Daten umfassen personenbezogene Daten des Kontoinhabers (Name, Adresse, Steuerdomizil, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), Kontoinformationen (Kontonummer, Gesamtsaldo oder -wert des Kontos per Ende des jeweiligen Kaldenderjahres, Anlageerträge, einschliesslich Gesamtbruttoertrag von Zinsen, Dividenden und übrigen Einkünften sowie Gesamtbruttoerlös aus der Veräusserung oder dem Rückkauf von Vermögenswerten). Sprechen Sie uns gerne an, sofern Sie weitergehende Fragen zum AIA haben.