RUGE FEHSENFELD führt BFH-Verfahren
RUGE FEHSENFELD führt Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Ist es dem Alleinerben nach dem Tod des verpflichteten Erblassers möglich, seinen nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und als steuermindernde Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, auch wenn der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt ist? Diese Rechtsfrage hat der 3. Senat des Finanzgerichts Schleswig-Holstein nach Ablehnung durch die Finanzverwaltung bejaht. Die durch RUGE FEHSENFELD eingereichte Klage war damit erfolgreich. Das Verfahren hat hohe Relevanz für die postmortale Gestaltungspraxis und wurde mittlerweile in allen steuerlichen Fachmedien veröffentlicht. Abzuwarten bleibt, wie nun der Bundesfinanzhof entscheidet. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision unter dem Aktenzeichen II R 17/16 zugelassen. Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier zum herunterladen: