Neues Erbschaftsteuergesetz verabschiedet
6. Oktober 2016
Die nun auf Grundlage des Vermittlungsergebnisses vom 22.09.2016 beschlossene Fassung des Gesetzes enthält die bis zuletzt strittigen Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebsvermögen, insbesondere zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen, zum Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung. Sie umfasst ferner Maßnahmen gegen übermäßige Steuergestaltungen. Bestimmte Luxusgegenstände werden grundsätzlich nicht mehr begünstigt. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft.
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