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Vermögen in Deutschland bei internationalen Erbfällen

Vermögen in Deutschland bei internationalen Erbfällen (Inbound-Fälle)

Auch wenn weder der Erblasser noch die Erben in Deutschland ansässig sind, kann Deutschland ein Besteuerungsrecht besitzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich bestimmte Vermögenswerte im Inland befinden. Hierzu zählen insbesondere in Deutschland belegene Immobilien sowie Beteiligungen an deutschen Kapital- oder Personengesellschaften.

In diesen Fällen greift regelmäßig eine beschränkte Steuerpflicht nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Für die betroffenen Erben ergeben sich daraus umfangreiche steuerliche Erklärungspflichten gegenüber den deutschen Finanzbehörden.

Wir beraten internationale Mandanten bei der steuerlichen Behandlung von Vermögen in Deutschland und übernehmen die vollständige steuerliche Abwicklung gegenüber der Finanzverwaltung. Dabei achten wir darauf, dass sämtliche steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden und zugleich unnötige steuerliche Risiken vermieden werden.

Kompetenzen im Bereich Internationale Erbschaftsteuer

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