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Nachlassplanung bei internationalem Bezug

Nachlassplanung bei internationalem Bezug

Grenzüberschreitende Vermögensstrukturen erfordern eine besonders sorgfältige Nachlassplanung. Unterschiedliche nationale Rechtsordnungen können dazu führen, dass ohne frühzeitige Gestaltung unerwünschte steuerliche oder erbrechtliche Folgen eintreten. Insbesondere die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts sowie die Koordination verschiedener Steuerrechtsordnungen spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Innerhalb der Europäischen Union wird das anwendbare Erbrecht in vielen Fällen durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 bestimmt. Gleichzeitig bleiben die nationalen Regelungen zur Erbschaftbesteuerung weiterhin maßgeblich.

Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Gestaltung Ihrer internationalen Vermögensnachfolge. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, steuerliche Belastungen zu optimieren und eine reibungslose Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation sicherzustellen.

Kompetenzen im Bereich Internationale Erbschaftsteuer

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