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Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall

Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall

Internationale Nachlassfälle führen häufig dazu, dass mehrere Staaten gleichzeitig ein Besteuerungsrecht geltend machen. Dies kann dazu führen, dass derselbe Vermögensübergang in verschiedenen Ländern mit Erbschaftsteuer belastet wird. Eine solche Doppelbesteuerung kann insbesondere dann auftreten, wenn sowohl der Wohnsitzstaat des Erblassers als auch der Belegenheitsstaat einzelner Vermögenswerte eine Steuerpflicht annehmen.

Zur Vermeidung oder Minderung solcher Mehrfachbelastungen kommen unterschiedliche Mechanismen in Betracht. Neben nationalen Anrechnungsvorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) existieren mit einzelnen Staaten auch spezielle Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuerfälle. Die praktische Anwendung dieser Regelungen ist jedoch häufig komplex und erfordert eine sorgfältige Analyse der jeweiligen nationalen Steuerrechtsordnungen.

Wir analysieren für Sie mögliche Doppelbesteuerungsrisiken und prüfen, welche Entlastungsmechanismen im konkreten Fall greifen. Ziel unserer Beratung ist es, internationale Steuerbelastungen rechtssicher zu koordinieren und unnötige steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

Kompetenzen im Bereich Internationale Erbschaftsteuer

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