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Auslandsvermögen deutscher Erblasser

Auslandsvermögen deutscher Erblasser

Verfügt ein Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland über Vermögen im Ausland, unterliegt dieses grundsätzlich ebenfalls der deutschen Erbschaftsteuer. Betroffen sind hierbei häufig ausländische Immobilien, Bankkonten, Wertpapierdepots oder Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften. Gleichzeitig kann auch der jeweilige Belegenheitsstaat des Vermögens eine Besteuerung vornehmen.

Die steuerliche Behandlung solcher Konstellationen ist regelmäßig mit erheblichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden. Neben Bewertungsfragen spielen insbesondere die Abgrenzung der jeweiligen Besteuerungsrechte sowie mögliche Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Steuern eine zentrale Rolle.

Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Analyse und Deklaration von Auslandsvermögen in internationalen Erbfällen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die deutschen steuerlichen Vorschriften als auch die relevanten ausländischen Regelungen und entwickeln eine strukturierte Lösung für die steuerlich optimale Behandlung des Nachlasses.

Kompetenzen im Bereich Internationale Erbschaftsteuer

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