Gewinne und Einnahmen aus Kryptowährungsgeschäften müssen grundsätzlich in Deutschland versteuert werden. Kryptowährungen gelten als „andere“ Wirtschaftsgüter“ i. S. d § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und werden steuerlich ähnlich behandelt wie Sammlerstücke (Gemälde, Wein, Gold) und Privatbesitz. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, ebenso wie Einkommen aus Krypto-Aktivitäten wie Staking oder Lending, sofern bestimmte Freigrenzen überschritten werden.
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