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Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer?

Steuerfrei bleiben z. B. Erbschaften bzw. Schenkungen des Ehegatten i. H. v. EUR 500.000,00, bei Erwerben der Kinder bleiben EUR 400.000,00 und bei Erwerben der Kinder der Kinder bleiben EUR 200.000,00 steuerfrei.

Muss ich Erbschaften und Schenkungen gegenüber dem Finanzamt anzeigen?

Auch wenn die Freibeträge bei einer Schenkung bzw. Erbschaft nicht überschritten werden, muss nach § 30 ErbStG jeder Erwerb innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erlangen der Kenntnis über den Vermögensanfall dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Welche Steuerbefreiungen gibt es bei der Erbschaftsteuer?

Bei der Erbschaftsteuer bleibt z. B. Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke u. a. beim Erwerb zwischen Ehegatten untereinander und zwischen Ehegatten und Kindern bis zu EUR 41.000,00 steuerfrei. Weiterhin bleiben andere bewegliche körperliche Gegenstände (z. B. Pkw) bis zu EUR 12.000,00 steuerfrei.

Wann ist eine Grundstücksübertragung steuerfrei?

Die Schenkung zwischen Ehegatten von einem bebauten Grundstück, welches in Deutschland, der EU oder einem Staat der EWR belegen ist und das zu eigenen Wohnzwecken von den Ehegatten genutzt wird (Familienheim), ist steuerfrei.

Auch der Erwerb von einem bebauten Grundstück aufgrund einer Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten stellt einen steuerfreien Erwerb dar, soweit der verstorbene Ehegatte die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und der Erbe die Immobilie unmittelbar nach dem Tod für mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Kann ich die Erbfallkosten (z. B. Kosten Beerdigung, Kosten Nachlassgericht, Steuerberatungskosten) in der Erbschaftsteuererklärung absetzen?

Die Erbfallkosten stellen eine sog. Nachlassverbindlichkeit dar und mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Kraft Gesetz wird eine sog. Erbfallkostenpauschale i. H. v. EUR 10.300,00 auch ohne Nachweis bzw. Entstehen von Kosten in entsprechender Höhe steuermindernd berücksichtigt. Demnach sollten die Erbfallkosten nur angesetzt werden, soweit diese den Betrag von EUR 10.300,00 übersteigen.

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Ansprechpartner
Bastian Ruge LL.M. - Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht

Bastian Ruge LL.M.

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