Die Schenkung zwischen Ehegatten von einem bebauten Grundstück, welches in Deutschland, der EU oder einem Staat der EWR belegen ist und das zu eigenen Wohnzwecken von den Ehegatten genutzt wird (Familienheim), ist steuerfrei.
Auch der Erwerb von einem bebauten Grundstück aufgrund einer Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten stellt einen steuerfreien Erwerb dar, soweit der verstorbene Ehegatte die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und der Erbe die Immobilie unmittelbar nach dem Tod für mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzt.