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Foreign Bank Account Report

Foreign Bank Account Report (FBAR) – Pflichten und Risiken bei ausländischen Konten für US-Steuerpflichtige

US-Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland – insbesondere US-Staatsbürger, Greencard-Inhaber und bestimmte Personen mit US-Steuerpflicht – sind häufig Inhaber von Bankkonten, Depots, Beteiligungskonten oder Versicherungsanlagen bei deutschen oder anderen ausländischen Finanzinstituten. Für diese Auslandskonten gelten neben den allgemeinen US-Steuerpflichten besondere Meldepflichten nach dem US-Recht, insbesondere die Pflicht zur Abgabe des „Foreign Bank Account Report“ (FBAR), offiziell „FinCEN Form 114“. Die FBAR-Meldepflicht knüpft primär an die Höhe und Art der ausländischen Konten an und besteht unabhängig davon, ob tatsächlich steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden.

In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung des FBAR deutlich zugenommen. Die US-Behörden, insbesondere das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) und der Internal Revenue Service (IRS), nutzen FBAR-Daten in Verbindung mit anderen Informationsquellen, um nicht erklärte Auslandskonten, unversteuerte Kapitalerträge und potenzielle Geldwäsche- oder Steuerhinterziehungssachverhalte zu identifizieren. Verstärkt wird dies durch internationale Abkommen und automatisierte Informationsaustausche (z. B. FATCA), die dafür sorgen, dass Auslandsbanken Daten zu US-bezogenen Konten melden. Verstöße gegen die FBAR-Pflichten können zu erheblichen zivilrechtlichen Geldstrafen führen, die – je nach Art des Verstoßes – bis in den sechs- bis siebenstelligen Bereich reichen und in gravierenden Fällen strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine sorgfältige Beachtung der FBAR-Regeln ist daher für US-Steuerpflichtige mit Auslandskonten unerlässlich.

Foreign Bank Account Report (FBAR) – unsere Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten

Der FBAR ist keine Steuererklärung, sondern eine eigenständige Meldung Ihrer ausländischen Finanzkonten gegenüber FinCEN. Die Pflichten betreffen insbesondere:

  • die Ermittlung, ob die Schwellenwerte und Voraussetzungen für eine FBAR-Meldung erfüllt sind (z. B. Höchststand der ausländischen Konten),
  • die Erfassung sämtlicher meldepflichtiger Konten, einschließlich Gemeinschaftskonten, Vollmachten und wirtschaftlicher Berechtigungen,
  • die exakte Angabe der Kontostände und relevanten Daten der Finanzinstitute,
  • sowie die fristgerechte elektronische Übermittlung an FinCEN.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Bestandsaufnahme Ihrer ausländischen Bank-, Depot-, Beteiligungs- und sonstigen Finanzkonten,
  • der Prüfung, welche Konten und Konstellationen FBAR-pflichtig sind und wie diese korrekt zu klassifizieren sind,
  • der Umrechnung der Kontostände in die erforderliche US-Währung und der Ermittlung des maßgeblichen Höchststandes im Meldejahr,
  • der Erstellung und fristgerechten Einreichung des FBAR (FinCEN Form 114),
  • sowie der Abstimmung des FBAR mit Ihrer US-Einkommensteuererklärung und anderen Meldeformularen (z. B. Form 8938), um Konsistenz sicherzustellen.

Besondere Bedeutung hat die korrekte und rechtzeitige Nachholung bisher unterlassener FBAR-Meldungen. In Abhängigkeit vom Einzelfall und der Frage, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde, können unterschiedliche Vorgehensweisen – etwa im Rahmen von Streamlined-Verfahren oder anderen Offenlegungswegen – erforderlich und sinnvoll sein. Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen die verfügbaren Optionen auf und entwickeln eine Strategie, die auf die Minimierung von Sanktionen und die Wiederherstellung vollständiger Compliance abzielt.

Wir arbeiten mit moderner Auswertungs- und Dokumentationssoftware, verfügen über ein interdisziplinäres Team im internationalen Steuerrecht und kennen die Anforderungen von FinCEN und des IRS an FBAR-Meldungen und Offenlegungsverfahren aus der praktischen Arbeit mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wir bereiten Sie optimal auf die laufende Erfüllung Ihrer FBAR-Pflichten vor, strukturieren den Meldeprozess und achten darauf, dass Ihre Rechte und Interessen im Rahmen der Kommunikation mit den US-Behörden gewahrt bleiben.

Erforderlichenfalls vertreten wir Sie gegenüber dem IRS und – soweit einschlägig – gegenüber deutschen Finanzbehörden, insbesondere wenn Fragen der Abstimmung zwischen US-Meldepflichten und deutscher Besteuerung von Auslandskonten auftreten. Bei streitigen Auseinandersetzungen begleiten wir Sie in den entsprechenden Verfahren und beziehen auf Wunsch auch die langfristige Strukturierung Ihres Auslandsvermögens und Ihrer Nachfolgeplanung mit ein.

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