Internationales Steuerrecht
Don´t stay local – tax goes global
Die grenzüberschreitenden Implikationen in der Wirtschaft nehmen stetig zu. Auch mittelständische Unternehmen nutzen vor allem das europäische Ausland, um sich neue Absatzmärkte zu erschließen und zu expandieren. Bei den damit einhergehenden Fragestellungen im Bereich des Steuerrechts stehen wir unseren Mandaten mit unserer Expertise im internationalen Steuerrecht zur Seite.
Damit Ihr Schritt über die Grenze gelingt, beraten wir Sie gern im Vorfeld Ihrer Auslandsinvestition insbesondere zu den Themen der Strukturierung und Anwendung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die eine Auslandsexpansion mit sich bringt.
Genauso beraten wir ausländische Unternehmer umfänglich hinsichtlich ihrer Investitionen in Deutschland. Wir helfen bei der optimalen Strukturierung der beabsichtigten Tätigkeit genauso wie bei der Erfüllung der steuerlichen Buchhaltungs- und Erklärungspflichten. Dabei profitieren unsere Mandanten in der Kommunikation von dem verhandlungssicheren Englisch ihrer Ansprechpartner.