Einkommensteuererklärung
Optimale Steuerberatung für Privatpersonen
Nicht nur das Steuerrecht, auch persönliche Lebensverhältnisse unterliegen einem ständigen Wandel. Wir begleiten Sie bei den zukünftigen Herausforderungen und Ihren anstehenden privaten und beruflichen Schritten.
Ob privater Hauskauf oder Immobilienkauf als strategisches Investment, Vermietung und Verpachtung, ob Jobwechsel, Erklärung von Werbungskosten, Fahrtenbuch, Entfernungspauschale oder Abfindung vom Arbeitgeber: Wir bieten Ihnen eine stets individuelle Steuerberatung. Am Ende können Sie sicher sein, dass wir gegenüber dem Finanzamt das Optimum für Sie erreicht haben. Nicht nur dieses Jahr, sondern als Ihr Steuerberater im Rahmen einer langfristigen und verlässlichen Partnerschaft jedes Jahr erneut.
Ihre Einkommensteuererklärung als zentrales Element
Wesentlicher Bestandteil der optimalen Steuerberatung ist hierbei die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung. Da auf Grundlage der Ermittlung Ihrer Einkünfte die persönliche Einkommensteuer festgesetzt wird, ist es von großer Bedeutung, dass in der Erklärung vollständige und richtige Angaben gemacht werden. Um das steuerliche Optimum für Sie zu erreichen, ist uns sehr wichtig, dass wir Ihre persönlichen Verhältnisse kennen. Bestandteil der Einkommensteuererklärung ist neben den Einkünften nämlich u. a. auch die Angabe von Spenden, Krankheitskosten, Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Unterhaltsaufwendungen. Gerade diese Aufwendungen können zu einer nicht unerheblichen Steuerentlastung führen.
Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung & Einkommensteuerbescheid
Wir beraten und vertreten hierbei u.a. Privatpersonen mit Vermögen im In- und Ausland. Für die Ermittlung der Kapitalerträge können wir auf unsere langjährige Erfahrung – auch im Zusammenhang mit der Offenlegung ausländischer Bankbeziehungen (Selbstanzeige) – zurückgreifen. Wir sind vertraut mit einer Vielzahl von Kontodokumenten ausländischer Privat- und Großbanken sowie Versicherungen und Stiftungen. Unsere Mandanten haben u. a. Konten in der Schweiz, Österreich und Luxemburg.
Ebenfalls stellen Einkünfte aus Vermietungen einen wesentlichen Bestandteil der Einkommensteuererklärungen dar. Aufgrund der sich immer wieder ergebenden Änderungen der Rechtsprechung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist es wichtig, die aktuelle Gesetzeslage zu beachten und Ihre Einkünfte in richtiger Höhe zu ermitteln.
Zu der Erstellung der Einkommensteuererklärung gehört für uns auch die anschließende Prüfung des Einkommensteuerbescheids sowie ggf. die Einlegung von Einsprüchen und die Vertretung in einem Finanzgerichtsverfahren, soweit das Finanzamt hinsichtlich der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eine andere Rechtsauffassung vertreten sollte.