Steuerpflicht bei internationalen Erbfällen
Steuerpflicht bei internationalen Erbfällen
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen stellt sich zunächst die zentrale Frage, ob und in welchem Umfang Deutschland ein Besteuerungsrecht besitzt. Maßgeblich ist dabei insbesondere, ob der Erblasser oder der Erbe einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. In diesen Fällen kann eine sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, die grundsätzlich das weltweite Vermögen erfasst. Liegt weder beim Erblasser noch beim Erwerber ein Inlandsbezug vor, kommt regelmäßig nur eine beschränkte Steuerpflicht für Vermögensgegenstände in Deutschland in Betracht. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Die zutreffende Einordnung der Steuerpflicht ist häufig komplex und hängt von zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Umständen ab. Fehlerhafte Einschätzungen können dazu führen, dass steuerliche Pflichten unvollständig erfüllt oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben.
Wir prüfen für Sie frühzeitig, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht und welche steuerlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine rechtssichere Strategie für die steuerliche Behandlung Ihres internationalen Erbfalls und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung.


