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Streamlined Foreign Offshore Procedures

Streamlined Foreign Offshore Procedures – Entlastung bei bislang nicht erklärten US-Steuerpflichten im Ausland

US-Steuerpflichtige, die im Ausland leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben, sind häufig mit der Frage konfrontiert, ob und in welchem Umfang sie gegenüber dem Internal Revenue Service (IRS) erklärungs- und meldepflichtig sind. Viele im Ausland ansässige US-Staatsbürger, Greencard-Inhaber oder Personen mit US-Steuerpflicht haben über Jahre hinweg keine US-Steuererklärungen abgegeben oder ausländische Konten, Beteiligungen und Einkünfte nicht vollständig gemeldet – oftmals aus Unkenntnis der weitreichenden US-Reportingpflichten. Für diese Fälle hat der IRS die sogenannten „Streamlined Foreign Offshore Procedures“ geschaffen, die eine geordnete und im Regelfall strafbefreiende Nachdeklaration ermöglichen.

In den vergangenen Jahren hat der IRS die Überwachung grenzüberschreitender Sachverhalte und die Zusammenarbeit mit ausländischen Steuerbehörden deutlich intensiviert. Durch internationale Abkommen, automatische Informationsaustausche (etwa auf Grundlage von FATCA) und den Einsatz moderner Datenanalyseinstrumente werden bislang nicht erklärte Auslandskonten, Vermögenswerte und Einkünfte immer häufiger erkannt. Die Risiken reichen von Steuernachzahlungen und Zinsen bis hin zu empfindlichen Strafzuschlägen und – im Extremfall – strafrechtlichen Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund kommt den Streamlined Foreign Offshore Procedures eine zentrale Rolle bei der bereinigenden Offenlegung zu.

Streamlined Foreign Offshore Procedures – unsere Unterstützung bei der nachträglichen Compliance

Die Streamlined Foreign Offshore Procedures richten sich an im Ausland ansässige US-Steuerpflichtige, die ihre US-Steuerpflichten bislang nicht oder nicht vollständig erfüllt haben, dabei aber nicht vorsätzlich gehandelt haben. Das Verfahren ermöglicht – unter bestimmten Voraussetzungen – eine nachträgliche Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen und Meldungen, verbunden mit einer deutlich reduzierten Sanktionierung im Vergleich zu klassischen Offenlegungs- oder Strafverfahren.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Prüfung, ob Sie die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Streamlined Foreign Offshore Procedures erfüllen (insbesondere „non-willful conduct“),
  • der Ermittlung, welche Jahre und welche Erklärungen (Income Tax Returns, FBAR, Form 8938 u. a.) nachzuholen sind,
  • der Zusammenstellung und Aufbereitung der relevanten Unterlagen zu Auslandskonten, Beteiligungen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten,
  • der Berechnung nachzuzahlender Steuern, Zinsen und ggf. pauschaler Strafzahlungen,
  • sowie der Erstellung der erforderlichen Erklärungen und der „Certification by U.S. Person Residing Outside of the U.S.“ gegenüber dem IRS.

Ziel ist eine geordnete, nachvollziehbare und rechtlich belastbare Bereinigung Ihrer US-Steuersituation, die das Risiko weiterer Sanktionen minimiert und Ihnen eine klare Grundlage für Ihre künftige steuerliche Compliance verschafft. Wir achten darauf, dass der Sachverhalt vollständig und zugleich strukturiert dargestellt wird, und legen großen Wert auf eine präzise Dokumentation Ihrer fehlenden Vorsätzlichkeit („non-willfulness“).

Wir arbeiten mit moderner Auswertungs- und Dokumentationssoftware, verfügen über ein interdisziplinäres Team im internationalen Steuerrecht und kennen aufgrund unserer praktischen Erfahrung die Anforderungen des IRS an Offenlegungs- und Nachdeklarationsverfahren. Wir bereiten Sie optimal auf die Teilnahme an den Streamlined Foreign Offshore Procedures vor, entwickeln eine tragfähige Vorgehensstrategie und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte und Interessen im gesamten Verfahren gewahrt bleiben.

Erforderlichenfalls begleiten wir Sie auch bei der weiteren Abstimmung mit der deutschen Steuererklärung – etwa wenn bisher nicht erklärte US- oder Auslandseinkünfte auch in Deutschland relevant sind – und vertreten Sie gegenüber den deutschen Finanzbehörden sowie, falls notwendig, vor den zuständigen Finanzgerichten.

Expertise in US Tax

Additional Expertise

Bastian Ruge LL.M. Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law

Bastian Ruge LL.M.

Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law
Sascha Fehsenfeld LL.M. Tax Advisor | Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law | Certified Advisor for International Tax Law

Sascha Fehsenfeld LL.M.

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Dr. Dieter Niehaves M.I.Tax Dipl.-Kaufmann | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Dr. Dieter Niehaves M.I.Tax

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