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Dual Status Filing

Dual Status Filing – Besteuerung beim Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes in die USA

Beim Zuzug oder Wegzug in die Vereinigten Staaten – etwa im Rahmen einer Entsendung, eines Jobwechsels oder eines längerfristigen Aufenthalts – treffen deutsche Unternehmer, Führungskräfte und Investoren häufig auf das Konzept des sog. „Dual Status Filing“. Gemeint ist ein Steuerjahr, in dem eine Person teils als „Resident Alien“ (steuerlich ansässig) und teils als „Nonresident Alien“ (steuerlich nicht ansässig) behandelt wird. Diese Konstellation entsteht typischerweise im Jahr des Zu- oder Wegzuges, wenn sich der steuerliche Wohnsitz („residency status“) im Laufe des Jahres verändert.

In den vergangenen Jahren hat sich die praktische Bedeutung des Dual Status Filing deutlich erhöht. Zum einen, weil grenzüberschreitende Tätigkeiten, Remote-Arbeit und internationale Entsendungen zunehmen. Zum anderen, weil die US-Steuerbehörden – vergleichbar mit der deutschen Finanzverwaltung – verstärkt digitale Auswertungsinstrumente, Datenabgleiche und automatisierte Prüfalgorithmen einsetzen. Gerade bei Sachverhalten mit Bezug zu Deutschland (z. B. Beteiligungseinkünfte, deutsche Immobilien, deutsche Kapitalanlagen) werden Unstimmigkeiten zwischen Deklaration in den USA und Erklärung in Deutschland immer schneller erkannt.

Hinzu kommt: Dual Status Filing berührt regelmäßig sensible Bereiche des internationalen Steuerrechts, etwa die Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht, die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–USA sowie Fragen der korrekten Qualifikation und Zuordnung von Einkünften. Fehler in der gestalterischen Vorbereitung oder in der Erklärungspraxis können zu erheblichen Steuernachzahlungen, Doppelbesteuerungen oder – im Extremfall – steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Umso wichtiger ist es für Sie als Steuerpflichtigen mit USA-Bezug, die Besonderheiten eines Dual-Status-Jahres frühzeitig zu erkennen und strukturiert vorzubereiten.

Dual Status Filing – unsere Begleitung bei Wohnsitzwechseln in die USA

Lassen Sie sich rechtzeitig im Zusammenhang mit einem geplanten oder bereits vollzogenen Wechsel Ihres steuerlichen Wohnsitzes in die USA von uns beraten und vertreten – insbesondere, wenn ein Dual-Status-Jahr vorliegt oder absehbar ist.

Wir arbeiten mit modernster Auswertungssoftware, verfügen über ein interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht und kennen aufgrund unserer praktischen Erfahrung die Vorgehensweise der US-Finanzbehörden (IRS) und der deutschen Finanzverwaltung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wir koordinieren die steuerliche Behandlung in beiden Staaten, prüfen die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens und achten darauf, dass Einkünfte im Dual-Status-Jahr weder doppelt besteuert noch unzutreffend zugeordnet werden.

Wir bereiten Sie optimal auf ein Dual Status Filing vor, entwickeln tragfähige Gestaltungs- und Verteidigungsstrategien und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte und Interessen im Rahmen der steuerlichen Verfahren in Deutschland und den USA gewahrt bleiben. Dazu gehört insbesondere:

  • die Klärung, ab welchem Zeitpunkt Sie in den USA als Resident bzw. Nonresident behandelt werden,
  • die strukturierte Aufteilung des Steuerjahres in die entsprechenden Statusphasen,
  • die richtige Zuordnung von Einkünften zu den jeweiligen Zeiträumen,
  • die Abstimmung mit der deutschen Steuererklärung im Wegzugs- oder Rückzugsjahr,
  • sowie die Absicherung durch belastbare Dokumentation und rechtliche Argumentation.

Erforderlichenfalls vertreten wir Sie gegenüber den deutschen Finanzbehörden, dem Internal Revenue Service (IRS) und – sollte es zu streitigen Auseinandersetzungen kommen – vor den zuständigen Finanzgerichten bzw. in finanzgerichtlichen Verfahren.

Expertise in US Tax

Additional Expertise

Bastian Ruge LL.M. Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law

Bastian Ruge LL.M.

Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law
Sascha Fehsenfeld LL.M. Tax Advisor | Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law | Certified Advisor for International Tax Law

Sascha Fehsenfeld LL.M.

Tax Advisor | Attorney | Specialist Attorney for Tax Law | Specialist Attorney for Inheritance Law | Certified Advisor for International Tax Law
Dr. Dieter Niehaves M.I.Tax Dipl.-Kaufmann | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Dr. Dieter Niehaves M.I.Tax

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