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Dual Citizenship

Dual Citizenship – Steuerliche und rechtliche Herausforderungen bei doppelter Staatsangehörigkeit

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit („Dual Citizenship“), insbesondere mit deutscher und US-amerikanischer Staatsbürgerschaft, sehen sich regelmäßig komplexen steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt. Während Deutschland in erster Linie an den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft, erhebt die USA als einer der wenigen Staaten der Welt Einkommensteuer auch auf Grundlage der Staatsangehörigkeit („citizenship-based taxation“). Dies führt dazu, dass Dual Citizens oftmals in beiden Staaten steuerlich erfasst werden und ihre weltweiten Einkünfte parallel in Deutschland und den USA zu erklären haben.

In den vergangenen Jahren hat sich das Umfeld für Dual Citizens erheblich verändert. Grund hierfür sind insbesondere der automatische Informationsaustausch, verschärfte Meldepflichten (z. B. FATCA, FBAR, Form 8938) sowie ein verstärkter Einsatz digitaler Auswertungs- und Abgleichsysteme durch die Steuerverwaltungen. Hierdurch werden unvollständige oder widersprüchliche Erklärungen, nicht gemeldete Auslandskonten oder Beteiligungen und strukturierte Gestaltungen immer häufiger erkannt. Gleichzeitig greifen sowohl das deutsche Steuerrecht als auch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–USA in komplexer Weise ineinander, etwa bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Beteiligungseinkünften, Renten oder Immobilien.

Dual Citizenship – unsere Unterstützung bei der Koordination Ihrer Steuerpflichten

Für Dual Citizens ist eine sorgfältige Abstimmung der steuerlichen Pflichten in beiden Staaten unerlässlich, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, Meldepflichten einzuhalten und steuerstrafrechtliche Risiken zu reduzieren. Relevant sind dabei unter anderem:

  • die korrekte Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes und der Ansässigkeit nach nationalem Recht und nach dem Doppelbesteuerungsabkommen,
  • die Einhaltung der US-weitreichenden Deklarations- und Reportingpflichten (z. B. US-Einkommensteuererklärungen, Meldung ausländischer Konten und Vermögenswerte),
  • die zutreffende Anwendung von Anrechnungs- und Freistellungsmethoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung,
  • sowie die steuerliche Einordnung von Wegzug, Rückkehr, Vermögensumstrukturierungen, Nachfolgegestaltungen und Erbschaften.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Analyse Ihrer individuellen Wohnsitz- und Ansässigkeitssituation,
  • der Erstellung und Koordination der Steuererklärungen in Deutschland und den USA,
  • der Prüfung und Umsetzung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–USA auf Ihre konkreten Einkünfte,
  • der Erfüllung der US-Reportingpflichten (z. B. FBAR, Form 8938) und der Abstimmung mit der deutschen Steuererklärung,
  • sowie der steuerlich optimalen Strukturierung von Vermögen, Beteiligungen und Nachfolgeplanungen unter Berücksichtigung der Doppelstaatsangehörigkeit.

Wir arbeiten mit moderner Auswertungs- und Dokumentationssoftware, verfügen über ein interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mit Schwerpunkt im internationalen Steuer- und Erbrecht und kennen die Anforderungen sowohl der deutschen Finanzverwaltung als auch des Internal Revenue Service (IRS) aus der täglichen Praxis. Wir bereiten Sie optimal auf die laufende Erfüllung Ihrer Steuerpflichten als Dual Citizen vor, entwickeln tragfähige Gestaltungs- und Verteidigungsstrategien und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte und Interessen in beiden Steuerhoheiten gewahrt bleiben.

Erforderlichenfalls vertreten wir Sie gegenüber den deutschen Finanzbehörden, dem IRS und – sollte es zu streitigen Auseinandersetzungen kommen – vor den zuständigen Finanzgerichten bzw. in finanzgerichtlichen Verfahren. Zudem beziehen wir auf Wunsch erb- und familienrechtliche Fragestellungen mit ein, etwa bei grenzüberschreitenden Nachlassplanungen, Schenkungen oder der Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung der Doppelstaatsangehörigkeit.

Expertise in US Tax

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