Entwurf eines Ergänzungsschreibens des BMF vom 6. März 2024
Am 6. März 2024 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zur Ergänzung des bestehenden BMF-Schreibens vom 10. Mai 2022, der die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen und Token präzisiert. Der Entwurf zielt darauf ab, die Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowohl bei dezentralen als auch zentralen Handelsplattformen zu konkretisieren, insbesondere im Umgang mit ausländischen Handelsplattformen und Börsen. Hier sollen erweiterte Mitwirkungspflichten greifen. Steuerpflichtige sollen zudem alle notwendigen Informationen selbst beschaffen und können sich nicht auf das Nichtvorhandensein von Daten berufen. Fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste gehen zulasten der Steuerpflichtigen, was zu Schätzungen – ohne sanktionierende Wirkung – durch das Finanzamt führen kann. In dem Entwurf wird weiterhin ein umfangreicher Katalog an Angaben gemacht, die von den Finanzämtern angefordert werden können (z. B. genutzte Wallet-Adressen und -bestände zum 31.12., Transaktions-Hashwerte).
Der Entwurf fordert hohe Anforderungen an die Software im Betriebsvermögen gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Datenzugriff (GoBD). Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und die Eignung der Daten von Handelsplattformen für den Buchführungsimport sicherstellen.
Der überarbeitete Entwurf integriert zudem detaillierte Vorgaben zu Transaktionsübersichten (z. B. CSV-Dateien) und Steuerreports.