Der Lohnabrechnungsprozess und die Lohnoptimierung sind die zentralen Themen der Personalwirtschaft und sollten stets im Fokus des Unternehmers sein. Themen, die sich immer mehr auch auf die Zukunft Ihres Unternehmens auswirken werden. Gerade in Zeiten akuten Fachkräftemangels entscheiden immer mehr sogenannten „soft-facts“ über eine erfolgreiche Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung.
In der Unternehmensführung wird der Optimierung der Abrechnung von Löhnen und Gehältern häufig keine größere Bedeutung beigemessen. Der Fokus liegt oft auf der monatlichen Finanzbuchführung und dem Jahresabschluss.
Doch das zu Unrecht. Gehen Sie das Thema rund um die Gehaltsgestaltung richtig an, kann das für Sie und Ihre Unternehmen ein Erfolgsmodell sein.
So können Sie sich durch den Aufbau eines digitalen Lohnbüros nicht nur intern von der Digitalisierung profitieren sondern sich gegenüber Ihren Mitarbeitern und potentiellen neuen Mitarbeitern als zukunftsfähiges Unternehmen präsentieren.
Ebenfalls sollten Sie im Rahmen der Mitarbeitermotivation und –bindung die Möglichkeiten der Brutto-Netto-Lohn-Optimierung nicht unterschätzen. So können Sie mitunter bereits durch wenig finanziellen Aufwand Ihre Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern erhöhen und hierdurch die Motivation und Produktivität erhöhen.
Gestalten Sie mit DATEV den monatlichen Lohnprozess – effizient, optimiert und individuell zugeschnitten auf die verschiedenen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter.
Steuerfreie Erholungsbeihilfe – noch nie gehört? Kein Problem, dafür haben Sie ja uns. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie ihren Arbeitnehmern den Urlaub steuerfrei bezahlen können.
Sollten Sie beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr oder in den Sommerferien Betriebsferien haben oder Ihren Betrieb nur durch eine sog. Notbesetzung am Laufen halten, haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Arbeitnehmern für diesen Zeitraum mit einer sogenannten Erholungsbeihilfe zu unterstützen.
Erholungsbeihilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen an den Arbeitnehmer UND seine Familienangehörigen steuerfrei auszuzahlen, mit der Folge der pauschalierten Besteuerung auf der Ebene des Arbeitgebers.
Gern gestalten wir für Sie ein individuelles Paket, damit Ihre Arbeitnehmer erholt und motiviert aus dem Urlaub zurückkehren.
Steuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten.
Es besteht die Möglichkeit den Arbeitnehmern betriebliche Geräte wie z.B PCs, Handys, Laptops, Notebooks oder Tablets zu überlassen. Handelt es sich um betriebliche Geräte kommt es auf das Verhältnis der privaten Nutzung zur betrieblichen Nutzung für die Steuerbefreiung nicht mehr an.
Steuerfrei sind auch die laufenden Kosten für den Betrieb der Geräte, insbesondere die Telefon- und Verbindungsgebühren.
Sie haben Arbeitnehmer, die beruflich veranlasst einen Wohnungswechsel vornehmen?
Im Wettbewerb um die besten Bewerber möchten Sie Ihre Position stärken?In diesem Fall kann die Erstattung der Umzugskosten an Ihre Arbeitnehmer eine attraktive Lösung sein, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei und sozialversicherungsfrei erfolgen kann.
Ihre Arbeitnehmer profitieren davon, weil sie die Umzugskosten ggf. nicht vorfinanzieren müssen und die steuerlichen Vorteile im Vergleich zum Werbungskostenabzug erheblich sind.
Selbst Aufwendungen für umzugsbedingte Unterrichtskosten der Kinder können berücksichtigt werden.
Welchem Arbeitgeber ist nicht daran gelegen, dass seine Arbeitnehmer gesund und motiviert bei der Arbeit sind. Sie wollen etwas Gutes tun?
Dann unterstützen Sie als Arbeitgeber die Gesundheit z. B. durch Massagen die beim Arbeitgeber durchgeführt werden können oder aber auch in Barleistungen an den Arbeitnehmer erbracht werden dürfen. Bis zu einem jährlichem Betrag in Höhe von EUR 500,00 EUR sind diese Leistungen steuer-und sozialversicherungsfrei durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
Ihren Mandanten, die die Vorteile der Cloud-basierten Zusammenarbeit noch nicht nutzen, stellen Sie übersichtliche Excel-basierte Eingabemasken für die Stamm- und Bewegungsdaten zur Verfügung. Diese Daten übernehmen Sie in das Lohnprogramm.
Produktbeschreibung Lohn Vorerfassung Software
Bastian Ruge LL.M.
Menu
Kompetenzen
Kanzlei