Bastian Ruge LL.M.
Sascha Fehsenfeld LL.M.
Wohl in keinem anderen Lebensbereich kommt es so sehr auf klare Regelungen an, wie auf dem Gebiet des Erbrechts. Sei es zu Lebzeiten oder im Erbfall – sei es im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, einer Testamentsgestaltung oder einer postmortalen Testamentsvollstrecker- oder Stiftungslösung. Rechtssichere Regelungen, ausgearbeitet durch einen Fachanwalt für Erbrecht, verhindern Streit in der Familie und können den Erben eine Stütze in schwerer Zeit sein. Nicht zuletzt bedarf es in vielen Fällen einer vorausschauenden Steueroptimierung, damit im Erbfall neben dem Verlust eines lieben Angehörigen nicht auch noch Erbschaftsteuern zu bewältigen sind.
Jedes Jahr werden schätzungsweise zwischen 300 bis 400 Milliarden Euro an Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland vererbt. Hierbei liegt jedoch nur bei jedem zweiten Erbgang ein Testament vor. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass bei jedem zweiten Erbgang ohne Rücksicht auf individuelle Familienverhältnisse die gesetzliche Erbfolge eingreift und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht ungenutzt bleiben.
Ein Todesfall ist mit Trauer verbunden, verlangt aber leider häufig umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Doch gerade ohne klare letztwillige Verfügung kommt es neben der Trauer um den Verstorbenen auch noch zum Streit zwischen den Hinterbliebenen.
Mitunter fühlen sich die Erben dabei um ihren Pflichtteil betrogen. In anderen Fällen gelangen Personen durch das deutsche Erbrecht zur Erbfolge, denen das Vermögen nach dem Willen des Erblassers gerade nicht zukommen sollte. Oder aber es kommt zum Streit über Zuwendungen durch den Erblasser zu Lebzeiten, durch die der Nachlass geschmälert worden ist.
Gleich ob es Ihnen darum geht, den Übergang Ihrer Vermögenswerte auf Ihre Erben rechtsicher und steueroptimiert zu regeln oder Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod versorgt zu wissen, wir stehen Ihnen mit unserer erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fachkompetenz zur Seite.
Denn für uns bei RUGE FEHSENFELD gilt: Wer in der Vermögensnachfolge und im Erbrecht gut beraten ist, kann seinen Nachkommen über Generationen die wirtschaftliche Zukunft sichern.
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