Einkommensteuererklärung für Rentner
Immer mehr Rentner müssen Einkommensteuer zahlen und rutschen damit in die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung. Die durchschnittliche Rentenzahlung der Deutschen Rentenversicherung liegt bei knapp 900 EUR monatlich. Auch als Rentner sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag für Ledige liegt im Jahr 2019 bei 9.168 EUR und für zusammenveranlagte Verheiratete bei 18.336 EUR pro Jahr.
Sofern Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt erhalten, sollte schnell reagiert werden, um mögliche Steuernachzahlungen sowie drohende Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder zu vermeiden. Renten werden seit dem 1.1.2005 nachgelagert besteuert. Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung werden 2019 für einen Neurentner 78 % der Rente besteuert. Der Rentenfreibetrag liegt also bei 22 %. Dieser wird in den kommenden Jahren immer weiter sinken. Bis 2040 werden alle Neurenten zu 100 % versteuert werden müssen. Die nachgelagerte Besteuerung ist eine Antwort auf den demographischen Wandel. Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase (bis zu einem Höchstbetrag) unversteuert und sollen somit Anreize für die private Altersvorsorge bieten.
Rentenerhöhungen als Risiko
Jedes Jahr im Juli werden in Deutschland die Renten erhöht. Bis 2024 sollen außerdem die Renten in West- und Ostdeutschland ein einheitliches Niveau erreichen. Der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente wird bei Rentenbeginn nominal, also in einem fixen Betrag, festgeschrieben. Mit jeder Rentenerhöhung steigt also das Risiko, dass der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag überschreitet. Einkommensteuerpflichtige Rentner müssen ebenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen.
Aber auch Rentner können bestimmte Kosten von den Jahreseinnahmen absetzen und so Steuern vermeiden. Dazu gehören vor allem Versicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung), Krankheitskosten, Kosten für Pflegeheime, Spenden, Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Rentner, die ab dem 64. Lebensjahr Nebeneinkünfte erzielen oder Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung haben, bietet sich außerdem jetzt noch die Möglichkeit, den Altersentlastungsbetrag zu nutzen und so Steuern zu sparen. Dieser ist abhängig vom Geburtsjahr und beträgt 2019 17,6 % der Einkünfte (Höchstgrenze von 836 EUR). Der Altersentlastungsbetrag verringert sich zukünftig und läuft bis 2040 vollständig aus. Der Altersentlastungsbetrag wird vom Finanzamt automatisch bei Abgabe einer Steuererklärung berücksichtigt.
Abgaben auf private Renten
Auch für die private Altersvorsorge können Steuern anfallen. So wird die Rürup-Rente im Jahr 2019 insgesamt zu 78 % besteuert, was analog zur gesetzlichen Rente bis 2040 auf volle 100 % angehoben wird. Bei einer privaten Sofortrente wird dann, wenn bei Beginn der Vertragslaufzeit ein so genanntes Langlebigkeitsrisiko des Versicherten vom Versicherer übernommen wurde, nur der so genannte Ertragsteil versteuert (Abhängig vom Alter bei der Erstauszahlung, aber bedeutend niedriger als bei der Rürup-Rente).
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Steuerpflicht für Rentner. Für weitergehende Informationen oder bei konkreten Anfragen, wenden Sie sich gerne an einen unserer Steuerberater. Sie erreichen uns unter 040 528403 – 0 oder per E-Mail info@rugefehsenfeld.de.