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Die Selbstanzeige bei Steuerangelegenheiten im Kryptobereich

7. Februar 2024

Im dynamischen Kosmos der Kryptowährungen stehen sowohl Anleger als auch Nutzer steuerlich konstant vor neuen Herausforderungen und Entwicklungen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im vergangenen Jahr klargestellt, dass auch Gewinne aus Krypto-Trading steuerpflichtig sind.  Auch das erfolgreiche Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung Bielefeld bei der deutschen Kryptobörse bitcoin.de hat im vergangenen Jahr zu Rückfragen der Finanzverwaltung bei Krypto-Anlegern geführt. Nicht in allen Fällen konnten hier noch strafbefreiende Selbstanzeigen erfolgen, da die Strafverfolgungsbehörden mitunter bereits Strafverfahren eingeleitet hatten. Jedoch war auch in diesen Fällen die vollständige Kooperationsbereitschaft der Weg zu einer Einstellung des Verfahrens (gegen Geldauflage) oder einer milden Strafe.

Die Nichtbeachtung steuerlicher Verpflichtungen im Kryptobereich kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen. Steuerpflichtige, die ihre Kryptoeinkünfte nicht deklarieren, riskieren daher eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. In solchen Fällen bleibt bei bisher unterbliebener Deklaration oft nur ein Ausweg: die Selbstanzeige.

Die Selbstanzeige ist ein Instrument, das eine Brücke zur Legalität bauen kann. Sie erfordert die vollständige Offenlegung aller bisher nicht deklarierten Einkünfte mindestens für die letzten zehn Jahre. Dabei ist es entscheidend, dass keine Fehler bei der Offenlegung gemacht werden, da eine spätere Nachbesserung ausgeschlossen ist. Die Effektivität einer Selbstanzeige hängt davon ab, ob sie initiativ oder als Reaktion auf eine Vorfeldermittlung durch das Finanzamt erfolgt. Ist die Tat bereits „entdeckt“, schließt dies die Möglichkeit einer Selbstanzeige aus.

Die Herausforderung bei der Selbstanzeige liegt oft in der Beschaffung der benötigten Transaktionsdaten. Nicht immer sind alle Daten verfügbar oder leicht zugänglich, was das Reporting verkomplizieren kann.

In Fällen, in denen nicht alle Daten sofort verfügbar sind, kann eine gestufte Selbstanzeige eine Lösung bieten. Diese erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden alle steuerlich relevanten Sachverhalte offengelegt, eventuell mit einer vorläufigen (Hinzu)Schätzung der Einkünfte. Wichtig ist, dass diese Schätzungen nicht zu niedrig angesetzt werden. In einem zweiten Schritt werden dann die genauen Beträge – ggf. später – nachgereicht. Sollte sich herausstellen, dass die ursprüngliche Schätzung auch nur geringfügig zu niedrig war, könnte dies die gesamte Selbstanzeige unwirksam machen.

Angesichts der Komplexität der Materie und der schwerwiegenden Konsequenzen von Fehlern ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine fachkundige Beratung kann dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und die Risiken zu minimieren.

Die Steuerpflicht bei Kryptowährungstransaktionen ist ein komplexes Feld, das hohe Aufmerksamkeit und Genauigkeit erfordert. Die Möglichkeit der Selbstanzeige bietet einen Weg, steuerrechtliche Vergehen zu korrigieren, allerdings mit strengen Anforderungen und Risiken. Angesichts der Tatsache, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen weiterhin nicht vollumfänglich geregelt und durch die Finanzgerichte entschieden worden ist, ist es entscheidend, auf dem Laufenden zu bleiben und gegebenenfalls rechtzeitig professionelle Hilfe zu suchen.

Zu dem Thema „Selbstanzeige“ sowie zu allen anderen steuerlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

DISCLAIMER: Dieser Beitrag ersetzt keine umfassende steuerliche bzw. rechtliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Es handelt sich um einen rein informativen Beitrag. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag verwendeten Informationen wird keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen in diesem Beitrag haben, wird ausgeschlossen.