Elastic Supply Token und der Rebase-Mechanismus aus steuerlicher Sicht
Investitionen in sog. „Elastic Supply“ Token können bei günstigen „Rebases“ zur erheblichen Wertsteigerung der erstandenen Coins und Tokens führen. Diese Methode zur Wertsteigerung ist selbst in der Kryptoszene noch nicht weit verbreitet und nicht unbedingt leicht zu verstehen. Worum es genau geht und wie dieser Mechanismus steuerrechtlich zu bewerten ist, soll dieser Blogbeitrag zeigen.
Was sind Elastic Supply Token?
Elastic Supply Token sind dazu imstande, ihre Anzahl eigenständig zu verändern, ohne dass der Trader seine Coins veräußert oder neue angeschafft hat. Grund dafür sind die sog. „Rebases“, welche die Token in regelmäßigen Intervallen an den momentanen Marktwert anpassen. Es soll jeweils ein bestimmter Wert in FIAT-Geld gehalten werden, weswegen der Rebase-Mechanismus die Anzahl der gehaltenen Token an den momentanen Wert eines einzelnen Coin anpasst. Beispiel: Eine Person hält vier Supply Token, wobei ein Token einen Wert von einem Euro aufweist. Der Wert der Token fällt nun aber auf 50 Cent pro Token, weswegen der nächste Rebase-Mechanismus den Token-Bestand auf 2 reduziert. Durch die Anpassung der Angebote verändert sich also die Anzahl der gehaltenen Elastic Supply Token. Beispiele für solche Token sind z.B. die von Ampleforth oder Yam Finance.
Wie sind Elastic Supply Token steuerrechtlich zu bewerten?
Veräußert man seine zuvor angeschafften Elastic Supply Token zu einem bestimmten Zeitpunkt, dürften die normalen Grundsätze zur Besteuerung von Krypto-Erträgen greifen. Es handelt sich hier im Privatvermögen um ein privates Veräußerungsgeschäft gem. §§ 22 Nr. 2, 23 I Nr. 2 EStG. Hält man die Kryptowährung länger als ein Jahr ohne sie anderweitig als Einkunftsquelle zu nutzen, ist die Veräußerung steuerfrei – andererseits ist der Verkauf der Einkommensteuer zu unterwerfen. Sollte man eine Veräußerung vornehmen, obwohl durch Rebase-Mechanismen weniger Token und Coins zur Verfügung stehen, als dies bei der Anschaffung der Fall war, sollte man die Differenz als Verlustvortrag in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das eigentliche Rebase-Event (Erhöhung oder Verringerung der Token-Einheiten) ist u. E. steuerrechtlich weder Veräußerung noch Anschaffung.
Zum Thema Elastic Supply Token in der Einkommensteuer sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.