Sofern keine Erben ermittelt werden können, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Der Nachlasspfleger ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Die Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheides erfolgt gegenüber dem Nachlasspfleger.
Sofern keine Erben ermittelt werden können, wird ein Nachlasspfleger bestellt. Der Nachlasspfleger ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Die Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheides erfolgt gegenüber dem Nachlasspfleger.
Das Amtsgericht Köln hatte vor nicht allzu langer Zeit über einen eher kuriosen Fall zu beschließen: Aus dem Sachverhalt zum Aktenzeichen 30 VI 92/20 ergibt sich, dass ein Erblasser seinerzeit mit Filzstift auf einem Holztisch niederschrieb, seine Haushaltshilfe solle Alleinerbin seines Vermögens werden.
Bereits im Jahr 2018 haben wir über das Berliner Testament im Zusammenhang mit seinen Gefahren durch Pflichtteilsstrafklauseln berichtet. Hieran anknüpfend befasst sich der folgende Beitrag mit den erbschaftsteuerlichen Nachteilen des Berliner Testaments und zeigt auf, welche alternativen Gestaltungsformen genutzt werden können, um diese zu vermeiden.
Nicht selten kommt es vor, dass der zukünftige Erblasser im Ausland verstirbt oder Nachlassvermögen im (EU-)Ausland besitzt. Dieser Umstand stellte europäische Juristen bis vor kurzem noch vor erhebliche Schwierigkeiten: In beiden Fällen prallen verschiedene souveräne Staaten mit eigenständigen Rechtsordnungen aufeinander.
Bei der Erstellung eines Testaments stellt sich für viele Erblasser die Frage, ob man seinen so zu Papier gebrachten Erblasserwillen auch wieder zurücknehmen kann. In den §§ 2253 – 2258 BGB ist dafür die Möglichkeit des Widerrufs geregelt.
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